Das Sozialrechtsänderungsgesetz 2015 hat am 24.11.2015 den Ministerrat passiert – ohne die umstrittenen Änderung für SexarbeiterInnen, wonach diese künftig grundsätzlich und unabhängig von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen von der ASVG-Vollversicherung ausgeschlossen werden sollten. Die Novelle wird an dem 1. Jänner 2016 gelten. Diskriminierung und Stigmatisierung von SexarbeiterInnen gesellschaftlich und rechtlich entgegengewirken Der Verein österreichischer Juristinnen spricht …