Stellungnahme: Kinder-­RückführungsG 2017

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Wider die Einschränkung der Rechte der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder

Auszug aus der Stellungnahme zum Entwurf des Kinder-RückführungsG 2017

  • Der Verein österreichischer Juristinnen regt die Verwendung geschlechtergerechter Sprache an und fordert dazu auf, die Gesetzesänderungen auf mögliche diskriminierende Auswirkungen auf Frauen zu prüfen und die diesbezügliche wirkungsorientierte Folgenabschätzung nachzuholen.
  • Der Verein österreichischer Juristinnen regt an, den aktuellen Umsetzungsbedarf der Forderungen des EGMR-Erkenntnisses Nr. 4097/13 vor einer Gesetzesänderung detailliert zu prüfen.
  • Der Verein österreichischer Juristinnen regt an, § 111c Abs. 2 AußStrG unter Einhaltung des B-VG und des DSG zu präzisieren und alle Maßnahmen abschließend anzuführen und den  Personenkreis festzulegen.
  • Der Verein österreichischer Juristinnen fordert, dass die Rechte der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch die getroffenen Maßnahmen nicht eingeschränkt oder verletzt werden und regt zur Gewährleistung des Kindeswohls im Zusammenhang mit § 111 c Abs. 5 und Abs. 6 AußStrG die obligatorische Beistellung eines Kinderbeistands gemäß § 104a AußStrG an.