Stellungnahme zum Tiroler Gleichbehandlungsgesetz

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Das Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz soll novelliert werden. Ein entsprechender Entwurf der Landesregierung sowie Erläuterungen sind aktuell in Begutachtung. DIE JURISTINNEN haben Stellung genommen:

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Landes-Gleichbehandlungsgesetz
2005 geändert wird

Der Verein DIE JURISTINNEN hält einen umfassenden Schutz vor jeder Form der Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts für dringend geboten. Die Anpassung des Tiroler Landes-
Gleichbehandlungsgesetzes an die Anerkennung verschiedener Geschlechtsidentitäten ist
daher aus unserer Sicht notwendig und richtig. Gleichzeitig betonen wir die Wichtigkeit aktiver
Gleichstellungsmaßnahmen zur Bekämpfung struktureller Benachteiligungen.

§ 2 lit. a

Ein umfassendes Bekenntnis zur Gleichstellung in den Zielen des § 2 wird daher grundsätzlich
begrüßt. Um dem auch sprachlich gerecht zu werden, schlagen DIE JURISTINNEN entgegen dem
vorliegenden Entwurf, der (potentiell exkludierend oder stigmatisierend) von „Frauen, Männern
und Personen mit alternativer Geschlechtsidentität“ spricht, folgende einfachere und inklusivere
Formulierung vor: § 2 lit a. „die Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geschlechter und die besondere
Förderung von Frauen im Landesdienst“

§ 4

Um dem Ziel des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes und den Entwicklungen rund um die
Anerkennung verschiedener Geschlechtsidentitäten gerecht zu werden, regen wir zudem eine
Klarstellung in der Bestimmung zum Diskriminierungsverbot an: Diskriminierungen sollen
aufgrund des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität verboten sein.

§ 28 Abs 2

Die vorgeschlagene Änderung, mit den in dieser Bestimmung vorgesehenen
Frauenfördermaßnahmen den Anteil von Frauen auf einen Zielwert von 50% zu heben, wird von
uns ausdrücklich begrüßt.

Weitere Gleichstellungsmaßnahmen

Gleichzeitig halten wir es jedoch für dringend geboten, weitere Gleichstellungsmaßnahmen zu
implementieren, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität
auch auf struktureller Ebene erfolgreich entgegenzuwirken. Nicht-binäre Menschen erleben
regelmäßig Diskriminierungen und müssen als marginalisierte Gruppe in
Gleichstellungsbestrebungen einbezogen werden. DIE JURISTINNEN regen an, gemeinsam mit
Betroffenen, Expert*innen und anderen politischen Akteur*innen einen Prozess zur Erarbeitung
geeigneter Gleichstellungstrategien zu starten.

Die Stellungnahme als PDF zum Download:

Stellungnahme_Tiroler GlBG_die Juristinnen 2021