Stellungnahme zum 3. Gewaltschutzgesetz

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DIE JURISTINNEN haben eine Stellungnahme zum 3. Gewaltschutzgesetz abgegeben.

Einige Punkte:

  • Strafverschärfungen (etwa Ausweitungen des Strafrahmens) stehen die JURISTINNEN kritisch gegenüber. Aus der Stellungnahme: „Die Anhebung von Strafen führt auch nicht zu einer größeren Anzeigenbereitschaft – ganz im Gegenteil. Im Bereich der häuslichen Gewalt und bei Sexualdelikten, die zu einem Großteil im familiären oder sozialen Umfeld stattfinden, kann die Anhebung von Freiheitsstrafen oder, wie bei § 201 StGB, der Ausschluss einer bedingten Freiheitsstrafe, auch dazu führen, dass von einer Anzeige eher abgesehen wird, was insbesondere aus frauenpolitischer Sicht daher abzulehnen ist.“
  • Begrüßenswert sind geplante Verbesserungen im Opferschutz, jedoch sehen wir auch hier noch Potential.
  • Wünschenswert wäre ein Ausbau des Opferschutzes, insb. die verstärkte Information von Opfern über die bestehende Möglichkeit der Prozessbegleitung
  • Wünschenswert wäre die Ausdehnung vom Anspruch auf Prozessbegleitung auf Zeug_innen von Gewalttaten, zB Kinder.

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Stellungnahme der JURISTINNEN zum GewaltschutzG2019